Reisepässe

Ausstellung Reisepässe
A - Ausstellung, Erneuerung und Verlängerung biometrischer Reisepässe
Der Antrag auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses ist vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter einzureichen. Die Anwesenheit des Antragstellers ist erforderlich. Dies gilt auch für Minderjährige.
Erforderliche Unterlagen
1. Erwachsene  | Gültiger biometrischer Personalausweis (CNIE)
|  | 3 biometrische Passfotos |
Im Falle der Erneuerung eines alten Reisepasses: Den alten Reisepass, die Verlust- oder Diebstahlsanzeige
Erwachsene die nicht im Besitz eines gültigen biometrischen Personalausweises (CNIE) sind benötigen zusätzlich:  | Die Eingangsbestätigung des Antrages auf Erteilung oder Erneuerung des Personalausweises
|  | 2 Auszüge der Geburtsurkunde zweisprachig, arabisch und französisch, nicht älter als 3 Monate oder Familienstammbuch
|  | Meldebescheinigung
|  | 6 biometrische Passfotos |
2. Minderjährige über 12 Jahre  | Abnahme der Fingerabdrücke
|  | 2 Auszüge der Geburtsurkunde zweisprachig, arabisch und französisch, nicht älter als 3 Monate
|  | Meldebescheinigung
|  | 6 biometrische Passfotos
|  | Nachweis der Identität und des Familienverhältnisses zwischen dem Erziehungsberechtigen und dem Minderjährigen |
3. Minderjährige unter 12 Jahren  | 2 Auszüge der Geburtsurkunde zweisprachig, arabisch und französisch, nicht älter als 3 Monate
|  | Meldebescheinigung
|  | 6 biometrische Passfotos
|  | Nachweis der Identität und des Familienverhältnisses zwischen dem Erziehungsberechtigen und dem Minderjährigen |
B – Weitere Aufgabenbereiche
Passersatzschein
Der Passersatzschein ist ein kurzzeitig gültiges Reisedokument welches ausnahmsweise vom Konsulat ausgestellt wird für marokkanische Staatsangehörige um nach Marokko einreisen zu können. Es wird genehmigt wenn man offizielle Dokumente vorlegen kann welche es ermöglichen die betreffende Person zu identifizieren. Die Person muss die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen sowie 2 Passfotos mitbringen. Dieser Passersatzschein ist maximal 1 Monat gültig.
Legalisierung
Die Person welche eine Legalisierung beantragt muss persönlich erscheinen und seine Identitätsnachweise mitbringen (Pass oder Biometrischer Personalausweis). Dieser Dienst kann auch ausländische Dokumente authentifizieren für den marokkanischen Rechtsverkehr. 
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