Personalausweis

Ein Personalausweis wird für 10 Jahre ausgestellt. Seine Erlangung ist obligatorisch ab dem 15. Lebensjahr. Bei der Ausstellung ist die Anwesenheit des betreffenden erforderlich.
Die erforderliche Dokumente :
A - Ausstellung oder Erneuerung Personalausweis
- Familienstammbuch oder aktuelle Geburtsurkunde, zweisprachig, Arabisch und Französisch (Geburtsurkunde maximal 3 Monate alt)
- Anmeldebestätigung des Konsulates
- 4 aktuelle biometrische Passfotos
- Arbeitsbestätigung oder Schulungszertifikat
B - Duplikat des Personalausweises bei Verlust
- Verlustmeldung
- Familienstammbuch oder aktuelle Geburtsurkunde, zweisprachig, Arabisch und Französisch (Geburtsurkunde maximal 3 Monate alt)
- Anmeldebestätigung des Konsulates
- 4 aktuelle biometrische Passfotos
- Reisepass
Bei Neuerstellung eines Personalausweises wegen Namens-.bzw. Beburtstagsänderung, sind folgende Unterlagen erforderlich:
1 aktuelle Geburtsurkunde.
(Geburtsurkunde maximal 3 Monate alt)
1 Gerichtsurteil vom zuständigen Gericht in Marokko.

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