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Personalausweis

Ein Personalausweis wird für 10 Jahre ausgestellt. Seine Erlangung ist obligatorisch ab dem 15. Lebensjahr. Bei der Ausstellung ist die Anwesenheit des betreffenden erforderlich.

Die erforderliche Dokumente :

 

A - Ausstellung oder Erneuerung Personalausweis

- Familienstammbuch oder aktuelle Geburtsurkunde, zweisprachig, Arabisch und Französisch
(Geburtsurkunde maximal 3 Monate alt)

- Anmeldebestätigung des Konsulates

- 4 aktuelle biometrische Passfotos

- Arbeitsbestätigung oder Schulungszertifikat

 

B - Duplikat des Personalausweises bei Verlust

- Verlustmeldung

- Familienstammbuch oder aktuelle Geburtsurkunde, zweisprachig, Arabisch und Französisch
(Geburtsurkunde maximal 3 Monate alt)

- Anmeldebestätigung des Konsulates

- 4 aktuelle biometrische Passfotos

- Reisepass

 

Bei Neuerstellung eines Personalausweises wegen Namens-.bzw. Beburtstagsänderung, sind folgende Unterlagen erforderlich:

1 aktuelle Geburtsurkunde.


(Geburtsurkunde maximal 3 Monate alt)

1 Gerichtsurteil vom zuständigen Gericht in Marokko.