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A - Familienstammbuch

Dieses Dokument wird prinzipiell ausgestellt für marokkanische Ehemänner welche im konsularischen Bezirk geboren wurden dieses und bisher nicht erhalten haben. Die dafür erforderlichen Dokumente sind:

 

- Heiratsurkunde, entsprechend den marokkanischen Bestimmungen

- Vollständige Kopie der Geburtsurkunde der Ehefrau, ausgestellt von einem marokkanischen Standesbeamten an ihrem Geburtsort

- Beglaubigte Fotokopien der Personalausweise des Antragstellers sowie seiner Ehepartnerin.

 

Eine unverheiratete Mutter kann kein Familienstammbuch erhalten. Sie kann auch nicht ihren Familiennamen den Kind geben. Das Kind wird ins Register des Standesbeamtes unter einem Familiennamen eingetragen welchen die Mutter bestimmt. Der Vorname des Vaters wird festgelegt beginnend mit Abd.

 

B - Dublikat des Familienstammbuches

Das Dublikat wird von jenem Standesbeamten angefertigt welcher auch das Original ausgefertigt hat. Es kann ausgestellt werden

 

- Für geschiedene Frauen welche das Erziehungsrecht für die Kinder haben

- Erziehungsberechtigte der Kinder

 

Im Falle des Verlustes benötigt man einem Antrag, eine Verlustmeldung und die selben Dokumente die für eine Neuausstellung erforderlich wären.

 

C - Geburtseintragungen

Die erforderlichen Dokumente sind:

 

- Vollständige Kopie der Geburtsurkunde, ausgestellt vom Standesbeamten des Geburtsortes

- Original Heiratsurkunde, konform mit den marokkanischen Gesetzen

- Familienstammbuch

- Personalausweis

- Reisepass

 

D - Auszug der Geburtsurkunde

Ein Auszug der Geburtsurkunde wird ausgestellt für Staatsangehörige welche im Standesregister des Konsulates registriert sind.

 

E- Todeseintragungen

Die erforderlichen Dokumente sind:

 

- Vollständige Kopie der Sterbeurkunde, ausgestellt von einem Standesbeamten am Sterbeort

- Familienstammbuch

- Personalausweis des verantwortlichen Familienmitgliedes

 

F - Auszug der Sterbeurkunde

Ein Auszug der Sterbeurkunde eines Staatsbürgers wird für berechtigte Personen ausgestellt wenn der Tote im Standesregister des Konsulates registriert ist.

 

G - Grundsätzliche amtliche Bescheinigungen

 

Lebensbescheinigung:

Die Anwesenheit der betreffenden Person ist erforderlich

 

- Familienstammbuch

- Reisepass

- Personalausweis

- bei Minderjährigen, welche sich während der Antragstellung in der Schule befinden, ist ein Bestätigungsschreiben der Schule erforderlich

 

Geburtsbescheinigung:

Diese Bescheinigung wird vom konsularischen Dienst ausgestellt auf Basis des Familienstammbuches oder eines Auszugs der Geburtsurkunde, ausgestellt vom Standesbeamten des Geburtsortes.

 

Attest der Authentizität eines Führerscheines: (Übersetzung)

Die erforderlichen Dokumente sind:

 

- Reisepass

- Personalausweis

- Führerschein

 

Weitere Bescheinigungen

Für marokkanische Staatsbürger kann das Konsulat noch weitere Bestätigungen über die oben aufgeführten Dokumente hinaus ausstellen. Zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen bei deutschen Behörden und Organisationen. Dies geschieht auf Basis der konsularischen Akten sowie vorgelegter Dokumente.