Gerichtliches

A - Gerichtliche Vorladungen
Dieser Dienst ist zuständig gerichtliche Vorladungen marokkanischen und ausländischen Bürgern des konsularischen Bezirks zu übermitteln. Die Bürger werden direkt vom Konsulat informiert oder es wird an die lokalen Behörden zu Weiterleitung übermittelt, damit die Empfänger informiert sind und die Möglichkeit haben zum angegebenen Termin bei Gericht zu erscheinen.
B – Erblassangelegenheiten
Dieser Dienst ist zuständig für die Abwicklung von Hinterlassenschaften und Erbansprüchen verstorbener marokkanischer Staatsangehöriger im konsularischen Bezirk, um das Recht der Erben in Marokko sicherzustellen. Dafür sind von den Erbberechtigten folgende Dokumente erforderlich.
 | Vollmacht des Erbberechtigten, ausgestellt auf den Namen des Generalkonsuls, welche das Konsulat befugt die Interessen des Erbberechtigten zu vertreten
|  | Erbschein |
Die Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer auf deutsch übersetzt werden und von der deutschen Botschaft bestätigt werden.
C - Identifizierungsdienst
Dieser Dienst ist zuständig für die Identifizierug marokkanischer Staatsangehöriger welche in Deutschland illegal leben. Wenn glaubwürdig bewiesen ist, dass eine betreffende Person die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt, wird ein Passersatzpapier ausgestellt welches die Einreise nach Marokko ermöglicht.
D – Sterbe-Passersatzpapier
Dieses Passersatzdokument wird ausgestellt zur Überführung von Toten, welche im konsularischen Bereich gestorben sind, um sie in Marokko beizusetzen. 
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