Notarielle Dienste

Die Aufgabe dieser Dienste liegt in der Niederschrift von Adularhandlungen welche sich nicht aus Verwaltungsaufgaben ergeben, insbesondere Eheschließungen und Scheidungen.
A - Eheschließung
Dieser Dienst ist zuständig für die Anerkennung der Zivil-Eheschließung auf Basis folgender Dokumente:
- Zivil-Heiratsurkunde
- Personalausweise und Pässe der Betroffenen
- Auszug der Geburtsurkunden der Betroffenen, beglaubigt von der ersten marokkanischen Gerichtsinstanz und dem Außenministerium
Falls einer der Ehepartner nicht die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzt, ist zusätzlich die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich.
B - Scheidung
Das Konsulat führt keine Scheidungen durch.
- Die Betroffenen können eine Vollmacht für eine in Marokko lebende Person ausstellen. Diese Vollmacht kann im Konsulat beglaubigt werden, damit die bevollmächtigte Person im marokkanischen Rechtsverkehr die juristischen Schritte ausführen kann.
- Ein Protokoll, dass keine Versöhnung möglich ist, kann ebenfalls durch diesen Dienst in Anwesenheit der Betreffenden auf Antrag des zuständigen Gerichts in Marokko erstellt werden.
- Falls die Betreffenden schon eine Scheidungsurkunde besitzen, ist der notarielle Dienst zuständig, bei der zuständigen marokkanischen Behörde die Legitimierung dieser Urkunde zu beantragen.
Dieser Dienst ist auch zuständig für andere notarielle Dienste.
C- Konvertierung zum Islam
Die benötigten Dokumente:
- 5 Passfotos
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
D- Vollmachten
Vollmachten werden ausgestellt wenn der bereffende seine Identität sowie die Identität der zu bevollmächtigenden Person nachweist.
Anmerkung: Alle Adularhandlungen, ausgestellt vom notariellen Dienst des Konsulates, werden beim marokkanischen Generalkonsulat in Düsseldorf vom Vertreter des Justizministeriums unterschrieben und genehmigt.  Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Gemäß Art 16, § 3/70 des marokkanischen Familienrechts ist der Antrag auf Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim Gericht in Marokko einzureichen.
Im konsularischen Bezirk des Generalkonsulats Frankfurt am Main lebende marokkanische Staatsbürger sind angehalten Ihre Anträge beim zuständigen Gericht in Marokko einzureichen bis 05.02.2009. Für den Antrag sind folgende Dokumente erforderlich:
1.Eine Erklärung der Ehepartner welche folgende Informationen enthält:
Datum der Heirat,
Anzahl der Kinder und
Grund warum die Heirat nicht nach marokkanischem Recht statt fand.
2.Falls die Ehepartner nicht persönlich nach Marokko reisen können um den Antrag einzureichen: Eine Vollmacht an einen Dritten die es ihm ermöglicht den Antrag im Namen der Ehepartner bei Gericht einzureichen.
Es liegt im Ermessen des zuständigen Richters noch weitere Dokumente anzufordern oder anzuordnen, daß die Ehepartner persönlich bei Gericht zu erscheinen haben.
Für weitere Informationen, rufen Sie bitte den notarielle Dienst des Konsulates an unter 069 95 50 12 44. 
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